Erfinderpreis Baden-Württemberg 2017 . Bewerbungen möglich bis 28.02.2017
Mit dem "Artur Fischer Erfinderpreis", gestiftet von Prof. Artur Fischer und der Baden-Württemberg Stiftung, werden Erfindung privater Erfinder und Schülern / Schulklassen prämiert, die besonders innovativ und von großem gesellschaftlichen Nutzen sind.
Der Wettbewerb wird alle 2 Jahre durchgeführt und ist auch in 2017 mit einem Preisgeld von EUR 36.000 dotiert.
Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich
- private Erfinder mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Baden-Württemberg, deren Erfindungen nach dem 31. Dezember 2013 zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet wurden,
- Schulklassen, Schüler-Arbeitsgemeinschaften und einzelne Schülern in verschiedenen Teilnehmerkategorien (Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ist hier nicht erforderlich)
Bewertet werden die Bewerbungen nach den Kriterien
- Innovationspotential der Erfindung
- Nutzen für die Allgemeinheit
- Initiative bei der Umsetzung
Bei den Schülerbewerbungen werden die Kriterien
- Kreativität
- Teamgeist
- Nutzen der Erfindung
bewertet.
Preise
Für private Erfinder:
- 1. Platz: 10.000 EUR
- 2. Platz: 7.500 EUR
- 3. Platz: 5.000 EUR
Der Schülerwettbewerb ist in 3 Altersgruppen aufgeteilt (bis Klasse 7, Klasse 8-10 und weiterführende Schulen), in denen jeweils die folgenden Preise verliehen werden:
- 1. Platz: 2.000 EUR
- 2. Platz: 1.500 EUR
- 3. Platz: 1.000 EUR
Ablauf
- bis 28.2.2015: Bewerbungsphase
- 12.7.2017: Preisverleihung im Haus der Wirtschaft, Stuttgart