Zukunftsinitiative "Handwerk 2025"

Zukunftsinitiative "Handwerk 2025"

Zukunftsinitiative "Handwerk 2025"

Beantragen können diese Förderung kleine und mittlere, in die Handwerksrolle eingetragene, Handwerksbetriebe mit Sitz in Baden-Württemberg.

Als BWHM-Berater können wir Handwerksbetriebe in folgenden Feldern unterstützen:

Themenfeld Strategie z.B.

  • Entwicklung der Unternehmenspolitik und den Zielen, z. B. im Hinblick auf die Marktposition, die Innovationsfähigkeit, die Betriebsorganisation, die Fachkräftesicherung einschließlich Mitarbeiterqualifizierung, die Nachfolgesicherung, die Geschäftsmodellentwicklung, die Finanzstruktur
  • Unternehmens- und Umweltanalyse
  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Strategien in die betriebliche Praxis und deren Kontrolle

Themenfeld Personal z.B.

  • Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • Personalentwicklung
  • Personalplanung
  • Schaffung von Leistungsanreizen
  • Personalführung
  • "Arbeitgebermarke"/Employer Branding

Themenfeld Nachhaltigkeit z.B.

  • Entwicklung von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen
  • Einführung von Nachhaltigkeitsinstrumenten (bspw. Klimabilanz, CO2-Einsparungen)

Pro Handwerksunternehmen werden pro Themenfeld max. 10 Tagewerke gefördert (1 Beratungstag = 8 Zeitstunden).

Der Eigenanteil des Unternehmens liegt dabei bei 350 Euro zzgl. MwSt. pro Beratungstag.

Weitere Informationen auf der Seite der Initiative "Handwerk 2025". Gerne unterstützen wir Sie beim Antrag.

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Aktuelles-Beiträge zum Thema

Intensivberatung für Handwerksbetriebe in 2022
Intensivberatung für Handwerksbetriebe in 2022
Intensivberatung für Handwerksbetriebe in 2022

Als Teil der Initiative „Handwerk 2025“ können Handwerksbetriebe noch bis Ende des Jahres 2022 vergünstige Beratungen über das Programm „Intensivberatung für Handwerksbetriebe in 2022“ abrufen.

Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Notgründer und Re-Starter
Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Notgründer und Re-Starter
Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Notgründer und Re-Starter

Unverändert und noch bis Ende diesen Jahres abrufbar ist das als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie aufgelegte Förderprogramm für Re-Starter und Notgründungen.

Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Exi-Gründungsgutschein der BWHM
Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Exi-Gründungsgutschein der BWHM
Programme der Beratungsförderung für Gründer*innen ab 1.7.22 - Exi-Gründungsgutschein der BWHM

Seit dem 1.7. diesen Jahres haben sich die Konditionen und Voraussetzungen für einige der Förderprogramme für Gründer*innen geändert. Eines der Programme ist der „Exi-Gründungs-Gutschein“ der BWHM.

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