Innovationsgutschein

Innovationsgutschein BW

Innovationsgutschein

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg können vom Land eine finanzielle Förderung für wissenschaftliche Arbeiten und Projekte erhalten.

Geförderte Projekte

  • für wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen, z.B. Recherchen zu Technologien, Patenten oder Märkten, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen sowie Studien zur Herstellungstechnik
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die darauf abzielen, innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie bereit für den Markt oder die Produktion sind (z.B. das Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität und Umweltverträglichkeit

Bedingungen

  • Unternehmen/Freiberufler/Existenzgründung in Baden-Württemberg
  • max. 100 Mitarbeitende
  • keine öffentliche Beteiligung zu 25% oder mehr
  • Vorjahresumsatz max. 20 Mio Euro
  • bei erneutem Antrag: Abschluss des vorherigen Vorhabens, max. 1 Innovationsgutschein pro Kalenderjahr

Zuschüsse

  • Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 7.500€ Zuschuss

Innovationgutscheine

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Aktuelles-Beiträge zum Thema

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