Das baden-württembergische Programm "Innovationsgutscheine" unterstützt KMU bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.
Innovationsgutscheine A und B
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg können vom Land eine finanzielle Förderung für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen bzw. für deren qualitative Verbesserung erhalten.
Innovationsgutschein Typ A
- für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik
- Förderung: 80% der externen Kosten einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung, maximal EUR 2.500
- Antragsberechtigt: maximal 100 Beschäftigte, Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von maximal EUR 20 Mio
Innovationsgutschein Typ B
- für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung, Umweltverträglichkeit
- Förderung: 50% der externen Kosten einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung, maximal EUR 5.000
- Antragsberechtigt: maximal 100 Beschäftigte, Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von maximal EUR 20 Mio
Innovationgsutscheine
- Innovationsgutschein Hightech Mobilität
- Innovationsgutschein Hightech Digital
- Innovationsgutschein Hightech Startup