Innovationsgutschein

Innovationsgutschein Start-up BW

Innovationsgutschein

Der Innovationsgutschein Start-up BW unterstützt junge Unternehmen (bis zu 5 Jahre nach Gründung) dabei, wissenschaftliche Arbeiten durchzuführen und Projekte umzusetzen, die sich auf die Entwicklung besonders fortschrittlicher Ideen in zukunftsweisenden Bereichen konzentrieren.

Geförderte Projekte

  • für wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung neuer Produkte, Produktionsmethoden und Dienstleistungen, z.B. Recherchen zu Technologien, Patenten oder Märkten, Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen sowie Studien zur Herstellungstechnik
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, z.B. das Entwerfen und Konstruieren, Service-Engineering, Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität und Umweltverträglichkeit
  • Materialkosten

Bedingungen

  • Unternehmen/Freiberufler/Existenzgründung in Baden-Württemberg
  • max. 100 Mitarbeitende
  • keine öffentliche Beteiligung zu 25% oder mehr
  • Vorjahresumsatz max. 20 Mio Euro
  • max. zwei Innovationsgutscheine Start-up BW

Zuschüsse

  • Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 20.000€ Zuschuss

Innovationgutscheine

Detaillierte Informationen zum Programm

Unsere Unterstützung kann oft bezuschusst werden.

Suchen Sie Infos zu einem speziellen Thema?

Durchsuchen Sie unsere Seite über das Suchfeld oder schauen Sie auch in unseren FAQ-Bereich. Dort finden Sie weitere Antworten auf häufige Fragen zum Thema Businessplan, Fördermittel, uvm.

 

Aktuelles-Beiträge zum Thema

EU SME Fund
Fördermittel
Förderung der Marken- und Patentanmeldung für KMU wird 2023 fortgesetzt

Um kleine und mittlere Unternehmen beim Schutz geistigen Eigentums zu unterstützen, werden Gebühren für Marken- und Patentanmeldungen durch den „KMU-Fonds“ teilweise bezuschusst.

Nachfolge durch Kauf von Firmen-Assets aus Insolvenz
Nachfolge durch Kauf von Firmen-Assets aus Insolvenz
Nachfolge durch Kauf von Firmen-Assets aus Insolvenz

Eine etwas andere Art der "Nachfolge" ist der Kauf von Firmen-Assets aus einer Insolvenz heraus.

Zulassung als Träger für AVGS-Maßnahmen
Zulassung als Träger für AVGS-Maßnahmen
AVGS Gründungscoaching in Reutlingen

Seit einigen Tagen sind wir ein zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach §178 SGB III und §2 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Und wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Senden Sie uns eine Nachricht.
Wir rufen Sie gern zurück.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@langner-beratung.de widerrufen.