Zur Vorbereitung der Selbständigkeit mit Hilfe der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) haben wir nun weitere Maßnahmen konzipiert, für die wir entsprechende Gutscheine von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter einlösen können.
Innovationsgutschein Hightech Startup
Der "Innovationsgutschein Hightech Startup" fördert umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen eines innovativen Vorhabens in einem der Schwerpunktfelder
- "Nachhaltige Mobilität"
- "Umwelttechnologie, Erneuerbare Energie und Ressourceneffizienz"
- "Gesundheitswirtschaft, Lebenswissenschaften" und
- "Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Green IT und intelligente Produkte"
Gefödert werden 50% der externen Kosten einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung sowie Materialkosten, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, z.B. Prototypenbau, anfallen.
Die Fördersumme beläuft sich auf maximal EUR 20.000 (bei EUR 40.000 netto förderfähigen Kosten).
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach Gründung mit Sitz in Baden-Württemberg, maximal 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von maximal EUR 20 Mio.
Der "Innovationsgutschein Hightech Startup" kann mit dem Innovationsgutschein A kombiniert und einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Innovationgsutscheine
- Innovationsgutschein Typ A und B
- Innovationsgutschein Hightech Mobilität
- Innovationsgutschein Hightech Digital
- Innovationsgutschein Hightech Startup