Das baden-württembergische Programm "Innovationsgutscheine" unterstützt KMU bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.
Innovationsgutschein Hightech Mobilität
Der Innovationsgutschein Hightech Mobilität unterstützt umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen der Realisierung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität, die beispielsweise die folgenden Themenbereiche abdecken:
- automatisiertes Fahren und Fahrzeugvernetzung
- ausfallsichere Komponenten und Systeme
- Beiträge zu neuartigen Fahrzeugkomponenten (inklusive Nutzfahrzeuge)
- fahrzeugtaugliche Batteriesysteme und entsprechende Fertigungstechnologien
- Antriebssysteme
- elektronische Fahrzeugkomponenten und -systeme (inklusive Leistungselektronik)
- funktionsintegrierte und/ oder modulare Komponenten für die Elektromobilität
- Ladetechnologie
- neue Prozess- und Anlagentechnologien für die Fertigung innovative Bauteile und Produkte
- ressourcenschonende Logistikkonzepte/-lösungen
Die Förderung: 50% der externen Kosten einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung sowie Materialkosten, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, z.B. Prototypenbau, anfallen, maximal EUR 20.000
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg und maximal 100 Beschäftigten, Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von maximal EUR 20 Mio (bzw. bis zu 250 Mitarbeiter und EUR 50 Mio Umsatz bzw. EUR 43 Mio Bilanzsumme, sofern das Vorhaben mit einem Start-up als FuE-Dienstleister umgesetzt wird).
Der "Innovationsgutschein Hightech Mobilität" kann mit dem Innovationsgutschein A kombiniert und einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Innovationgsutscheine
- Innovationsgutschein Typ A und B
- Innovationsgutschein Hightech Digital
- Innovationsgutschein Hightech Startup