BMWi go-digital

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Im Förderprogramm go-digital werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe dabei unterstützt, ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen zu optimieren. Gefördert werden Leistungen von bis zu 30 Tagen mit einem Zuschuss von 50%.

Die Förderung in dem Programm ist aufgeteilt in 3 Module:

  • Modul 1 „IT-Sicherheit“ mit dem Ziel der Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen.
     
  • Modul 2 „Digitale Markterschließung“. Hierunter fällt bspw. die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, der Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops, Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing sowie die nachgeordneten Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren.
     
  • Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, bspw. Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern mit dem Ziel, Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland (Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung).

Gefördert werden Leistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Weitere Informationen:

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