Für die Finanzierung von Gründungen oder Vorhaben von KMUs, gibt es eine staatliche Unterstützung in Form der sog. „Förderkredite“: Darlehen zu besonderen Konditionen, die es Banken etwas leichter machen, Kredite an Gründer herauszugeben.

Förderprogramme, die bundesweit abgerufen werden können, werden von der KfW („Kreditanstalt für Wiederaufbau“) vergeben; bei Vorhaben in Baden-Württemberg kommen hier Kredite der L-Bank („Landeskreditbank Baden-Württemberg“) in Frage:

Der Ablauf für die Beantragung dieser Förderdarlehen sieht üblicherweise wie folgt aus:

  • Der Kreditnehmer stellt den Antrag bei seiner „Hausbank“ (Volksbank, Sparkasse, andere Kreditinstitute). Diese „Hausbank“ muss nicht zwingend die bisherige Bank sein, bei der man sein (Geschäfts-)Konto führt. Die Hausbank-Funktion kann jede beliebige Bank übernehmen - wenngleich in der Regel die Chancen auf Kreditgewährung bei der bisherigen Hausbank tendenziell besser sind und deswegen die Bank vor Ort auch meistens der erste Ansprechpartner ist.
  • Die Hausbank prüft den Kreditantrag, in aller Regel anhand des Businessplans und weiterer Unterlagen wie Selbstauskunft, Vermögensaufstellung usw.
  • Falls die Hausbank vor Ort den beantragten Kredit gewähren möchte, leitet sie den Antrag beispielsweise an die L-Bank weiter. Falls diese ebenfalls zustimmt, bekommt die Bank vor Ort die Kreditsumme von der L-Bank refinanziert und kann diese an das Unternehmen in Form eines Darlehens zur Verfügung stellen.
  • Der markanteste Unterschied zu einem „normalen“ Darlehen liegt darin, dass diese Förderdarlehen (z.B. das Programm der L-Bank „Startfinanzierung 80“) mit einer – in diesem Fall 80%igen – Bürgschaft als Sicherheit für die Hausbank ausgestattet werden. Sprich: wenn der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann, muss die Hausbank im Insolvenzfall „nur“ 20% der Kreditsumme abschreiben, das restliche Risiko von 80% übernimmt in diesem Fall das Förderinstitut (bzw. die Bürgschaftsbank) – letzten Endes also der Steuerzahler.

Somit hat die Bank ein wesentlich niedrigeres Risiko und tut sich etwas leichter, den Kredit zu vergeben.

Durch den Risikoanteil von 20%, der bei der Hausbank verbleibt, wird diese dazu gezwungen, trotz staatlicher Sicherheit das Vorhaben auf „Herz und Nieren“ zu prüfen (20% von 100.000 Euro sind immer noch 20.000 Euro, die im Falle eines Falles abzuschreiben wären).

Antragstellung bei der Hausbank

Zu beachten ist, dass die Beantragung des Darlehens nicht bei dem Förderinstitut erfolgt (man als Gründer / Unternehmen also nicht direkt bei der L-Bank oder KfW den Kredit beantragen kann), sondern auf die Kreditzusage der Hausbank angewiesen ist.

Kein Anspruch auf Förderung

Auf diese staatlichen Förderdarlehen gibt es keinen Rechtsanspruch – d.h. wenn das Darlehen von der Hausbank nicht bewilligt wird, bleibt meistens nur übrig, sein Glück nochmal bei einer anderen Bank zu suchen, oder (je nach Begründung der Absage) gegebenenfalls das Gründungsvorhaben anzupassen.

Antragstellung vor Beginn

Bei diesen Förderdarlehen – wie bei allen Förderprogrammen – ist es wichtig, dass man mit dem Vorhaben erst beginnen darf, nachdem der Kreditantrag gestellt ist. Dies ist vor allem für Gründer relevant. Wenn man vor dem Antrag auf Förderdarlehen mit nennenswerten Investitionen bereits begonnen hat (typisches Beispiel: man hat den Mietvertrag mit 5 Jahren Laufzeit bereits unterschrieben und schon 20.000 Euro in den Umbau investiert), wird es mit Förderdarlehen schwierig.

Empfehlenswert ist es natürlich, bereits vor dem Antrag den Businessplan zu erstellen und sich ggf. hierfür Unterstützung zu holen, z.B. in Form der Gründergutscheine für eine geförderte Beratung.

Konditionen, tilgungsfreie Anlaufphase

In einer Niedrigzinsphase, wie wir sie seit nun einigen Jahren haben, ist der Zinssatz, zu dem das Darlehen gewährt, zweitrangig – ob 2 oder 2,5% sollte für den Erfolg des Vorhabens „eigentlich“ keinen großen Unterschied ausmachen. Viel wichtiger ist aus unserer Erfahrung, den Kredit überhaupt zu bekommen.

Ebenfalls wichtig zu wissen, ist, dass diese Darlehen in aller Regel mit einem oder zwei tilgungsfreien Jahren ausgestattet sind, d.h. man hat zunächst ein Jahr Zeit, um sein Unternehmen „zum Laufen“ zu bringen, bevor die Tilgungen fällig sind. Das macht die ersten Monate etwas entspannter - allerdings um den Preis, dass dann die Tilgungsraten in den verbleibenden Jahren tendenziell etwas höher sind.

Zusätzlich zu den Sollzinsen ist für die Bürgschaft, die die Bank als Sicherheit erhält, von dem Kreditnehmer eine Provision zu bezahlen (je nach Programm unterschiedlich, ca. 1% p.a.)

Geduld, Geduld, Geduld

Ein häufig genannter „Nachteil“ an der klassischen Finanzierung über ein Förderdarlehen ist, dass die Vorlaufzeit, bis über die Darlehenssumme auf dem Konto verfügt werden kann, relativ lange ist:

  • Wenn der Businessplan soweit fertig ist, dass man ihn guten Gewissens der Bank vorstellen kann, dauert es aus unserer Erfahrung ein bis zwei Monate, bis alles geklärt ist und das Darlehen ausgezahlt wird. Neben der Bank vor Ort müssen Förderbank und ggfs., je nach Kredithöhe, weitere Institutionen wie die Bürgschaftsbank zustimmen. In Einzelfällen kann es auch länger dauern.
  • Hinzu kommt im Vorfeld noch die Zeit, die man benötigt, um den Businessplan zu erstellen und in eine „bankgerechte“ Form zu bringen. Auch hier sollte genügend Zeit eingeplant werden.

Auch wenn sich das in Summe insgesamt lange anhört – ein Gründungsvorhaben sollte auch nicht übers Knie gebrochen und von heute auf morgen realisiert werden, unabhängig davon, wie es finanziert wird. Die Vorbereitungsphase kann in aller Regel dazu genutzt werden, Fehler zu vermeiden, die hinterher nur teuer rückgängig gemacht werden können.

Der "Zwang" zum Businessplan zwingt auch dazu, sich mit ganz praktischen Themen zu beschäftigen, die man sonst vielleicht vergessen oder verdrängt hätte: wie stelle ich meinen Vertrieb auf? Wie komme ich überhaupt an Kunden? In welcher Rechtsform mache ich mich selbständig, und warum? usw.

Der Businessplan als "Bewerbung"

Wie würden Ihre Bewerbungsmappe und Anschreiben aussehen, wenn Sie sich auf eine offene Stelle bewerben? In aller Regel beantwortet eine Bewerbung die Frage, warum der potentielle Arbeitgeber Sie einstellen sollte. Ähnlich ist es mit dem Kreditantrag – warum gelingt es Ihnen, das Gründungsvorhaben erfolgreich zu realisieren? Was machen Sie anders als die anderen, ist an alles gedacht, sind die Unterlagen vollständig, usw.

Die Finanzierung für ein Gründungsvorhaben beantragen die meisten Gründer nur einmal im Leben, werden dann aber von Kreditinstituten mit Begriffen wie Businessplan, Liquiditätsplan, Rentabilitätsprognose und vielen anderen Begriffen konfrontiert.

Deshalb gibt es auch für die Vorbereitung des Businessplans öffentliche Förderprogramme, wie beispielsweise die Gründergutscheine des Landes Baden-Württemberg (z.B. für Handwerks-Gründer über die BWHM, für Industrie und Dienstleister über das RKW), das Beratungsprogramme der BaFa für Jungunternehmer und das ESF-Coaching für etablierte Unternehmen.

Wir können als Beratungsunternehmen auf die Programme dieser Institute zurückgreifen und so zu vergünstigten Konditionen bei der Erstellung des Businessplans und der Beantragung der Finanzierung helfen.

In den Medien wird immer wieder darüber berichtet, wie schwer es für kleine und mittlere Unternehmen und insbesondere auch Existenzgründer ist, eine normale ("klassische") Finanzierung für Ihr Unternehmen zu erhalten.

Und tatsächlich tun sich Banken bei der Kreditvergabe an Gründer und junge Unternehmen tendenziell etwas schwerer als bei etablierten Unternehmen, da diese Kreditnehmer naturgemäß keine langjährige Entwicklung der Umsatzerlöse und der Liquiditätsentwicklung vorweisen können. Somit können sie auch nicht „nachweisen“, dass sie den beantragten Kredit zurückzuzahlen können, dass die Geschäftsidee "funktioniert", dass die Nachfrage nach dem Produkt tatsächlich vorhanden ist, usw.

Bei einem Kredit an Privatpersonen dienen die letzten Gehaltsnachweise und die Einkommensteuererklärung als Nachweis, bei etablierten Unternehmen gibt es Bilanzen bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Bei Gründern und jungen Unternehmen gibt es hingegen lediglich die (möglicherweise zu optimistischen) Prognosen zu Umsatz, Rentabilität und Liquidität, die anvisierten Kunden, Analysen der Konkurrenzsituation, der eigenen Stärken und Schwächen und die eigene Positionierung - den Businessplan.

Wenn diese Annahmen nicht eintreten, die Umsätze unter dem Plan bleiben oder sich die Anlaufphase des neuen Unternehmens aus irgendwelchen Gründen verzögert, wird es schwierig, zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten des Gründers dann auch noch die Tilgungsraten des Gründerdarlehens zu leisten.

In der Praxis würde dies alles – ohne staatliche Unterstützung – dazu führen, dass Gründer und Startups, aber auch andere KMUs, nur dann Zugang zu einem Bankkredit haben, wenn so viel Eigenkapital und andere Sicherheiten (Immobilien, Depots, etc.) vorhanden sind, dass der Kredit gar nicht erst notwendig wäre.

Um dieser Zielgruppe dennoch die Möglichkeit eines Bankdarlehens zu ermöglichen, gibt es die sogenannten „Förderdarlehen“ z.B.

  • von der KfW („Kreditanstalt für Wiederaufbau“) - bundesweit
  • von der L-Bank („Landeskreditbank Baden-Württemberg“) für Vorhaben in Baden-Württemberg

und ähnlichen, vergleichbaren Institutionen in den anderen Bundesländern. Bei diesen Darlehen trägt der Staat einen Teil des Risikos, die Hausbank reduziert somit ihr Risiko und kann auch etwas "riskantere" Gründervorhaben finanziell begleiten.

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