Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit (ALG1) heraus selbstständig machen wollen, können eine Gründungsförderung bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Gründungszuschuss für Freiberufler
Gerade erreicht uns die frohe Nachricht des Freiberuflers: sein Gründungszuschuss wurde von der Arbeitsagentur bewilligt.
Der Texter hatte sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig gemacht und unser Gründerseminar besucht. Im Rahmen des RKW Gründergutscheins halfen wir ihm danach bei der Erstellung des Businessplans und stellten die Tragfähigkeitsbescheinigung fürs Arbeitsamt aus. Jetzt kann es also mit etwas finanzieller Unterstützung losgehen.