Investitionsplanung
Die Investitionsplanung umfasst einmalige Positionen, die zur Firmengründung und Aufnahme der Tätigkeit nötig sind, z.B.
- Grundstück und Gebäude
- Maschinen und Geräte
- Einrichtungen, Büroausstattung
- IT
- Einmalige Patent- oder Franchisegebühren
- (Erst-)Warenlager
- (einmalige) Marketingkosten (Webseite, Eröffnungsfeier u.ä.)
- Beratungskosten vor der Gründung (Anwalt, Steuerberater, Unternehmensberater u.ä.)
- Gründungskosten (Gewerbeanmeldung, Notar etc.)
- usw.
Die einmaligen Investitionen sind abzugrenzen zu laufenden Aufwendungen wie z.B. monatliche Miete etc., die in der Rentabilitätsvorschau aufgeführt werden.