Das erste Gründungswochenende findet in Tübingen am 16./17.3. statt.
Übergabe-/Übernahme-Prozesse laufen meist nicht ganz reibungslos.
Als Berater sind wir es ja gewohnt, uns laufend in unterschiedlichste Branchen und Themen einzuarbeiten - etwas außergewöhnlicher war hingegen die Aufgabe, mit der uns ein befreundeter Gründer- und Unternehmensberater beauftragt hat.
Zum Abschluss der FAQ-Serie zum Thema "Förderdarlehen" haben wir in Teil III einige praktische Tipps zusammengestellt, damit es bei der Beantragung der Finanzierung und den Bankgesprächen etwas besser klappt. Beispielsweise ...
Nachdem wir im Teil I der FAQs zum Thema "Förderdarlehen" ein paar grundsätzliche Dinge zur Beantragung und dem Ablauf der Förderdarlehen dargestellt haben, geht es in Teil II um Besonderheiten, die vor Beantragung berücksichtigt werden müssen (beispielsweise Konditionen, tilgungsfreie Jahre, und die vom Kreditnehmer zu tragende Bürgschaftsprovision).
Bei unseren Beratungen und den Gründerseminaren kommt immer wieder die Frage auf, wie das mit den Förderdarlehen eigentlich funktioniert und wo man so ein gefördertes Darlehen denn beantragen kann - spätestens, wenn es um die Finanzierung des Kapitalbedarfs geht, für den das Eigenkapital nicht ausreicht.
Die letzte Gelegenheit in diesem Jahr, an einem unserer zweitägigen Gründerseminare teilzunehmen, ist am ersten Adventswochenende in Tübingen (1. & 2. Dezember), bevor die Seminare in eine Winterpause gehen und voraussichtlich erst ab März 2019 fortgeführt werden.
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