Innovationspreis der deutschen Wirtschaft . Bewerbungsschluss 10.10.2014
Der Innovationspreis der deutschen Wirtschaft unter Schirmherrschaft der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Forschung und Bildung zeichnet zum 34. Mal wissenschaftliche, technische, unternehmerische und geistige Innovationen aus. Bewerben können sich alle Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung in Deutschland, unabhängig von der Rechtsform. Die vorgestellten Innovationen müssen überwiegend im Inland entwickelt worden sein.
Kategorien
Bewerben können sich Unternehmen in den Kategorien
- Großunternehmen (mehr als 5.000 Mitarbeiter, mehr als 1 Mrd. Euro Umsatz)
- Unternehmen mit innovativen Personalkonzepten
- Mittelständische Unternehmen (weniger als 5.000 Mitarbeiter, Konzernbeteiligung max. 25%)
- Start-up-Unternehmen (bis zu 50 Mitarbeiter, Konzernbeteiligung max. 25%, maximal 10 Jahre alt)
Kriterien
Die Bewerbungen werden von einer Jury u.a. nach den folgenden Kriterien beurteilt:
- Projektkonzept
- Markterfolg, bzw. Marktchancen
- Innovationsmanagement
- Zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten, Synergieeffekte
- Wirtschaftlichkeit
- Nutzen für Gesellschaft und Umwelt
- Kooperatonen
Ablauf
- bis 10.10.2014: Bewerbungsphase
- 21.3.2015: Preisverleihung